Home > TGD Aktuell > Tierschutz 10-%-Toleranzregelung für die Haltung von Rindern, Schweinen und PferdenTierschutz 10-%-Toleranzregelung für die Haltung von Rindern, Schweinen und PferdenMit 01.01.2012 müssen die Mindestmaße in der Rinderhaltung dem Bundestierschutzgesetz bzw. der dazugehörigen 1. Tierhaltungsverordnung entsprechen. Bis 31.12.2011 kann die 10%-Toleranzregelung im Tierschutz für die Rinderhaltung noch beantragt werden. Das Meldeformular muss rechtzeitig beim Amtstierarzt abgegeben werden.Grundsätzlich ist die 10%-Toleranzregelung nur möglich, wenn: b) das Wohlbefinden der jeweils betroffenen Tiere auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt ist. c) der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf unverhältnismäßig ist. Die Unverhältnismäßigkeit ist einzelbetrieblich von Seiten der Behörde zu definieren. MELDUNGEN / MELDEFRISTEN
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