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Rinder (Quelle: Oö TGD)
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Datenschutz im TGD

Mit 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen

Union in Kraft.

 

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz von „personenbezogenen Daten“,

welche bisher im österreichischen Datenschutzgesetz geregelt waren.

 

Im Tiergesundheitsdienst erfolgt die Verarbeitung „personenbezogener Daten“ ausschließlich auf Basis eines in Artikel 6 Abs. 1 DSGVO festgelegten Rechtfertigungsgrunds.

 

Dies ist primär zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Tiergesundheitsdienst Verordnung), auf Grundlage eines Vertrages (z.B. Teilnahme- und Betreuungsvertrag), einer Zustimmungserklärung (z.B. TGD Programme)oder zur Erfüllung von Aufträgen (z.B. Labor-Untersuchungsantrag).

Daten werden auch aufgrund einzelner Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich insbesondere aus der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie sonstiger Rechtsvorschriften ergeben, verarbeitet.

 

Die Datenschutzbestimmungen im TGD Teilnahmevertrag bleiben weiter vollinhaltlich aufrecht.

 

Ich stimme der Verwendung aller mich betreffenden personen- und betriebsbezogenen Daten und Produktionsdaten (insbesondere auch Befundergebnisse) und der Übermittlung durch den Tierarzt und die Untersuchungsanstaltan den TGD zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung zu.

 

Darüber hinaus stimme ich der Weitergabe dieser Daten durch den TGD

a) an die zuständigen Kontrollorgane, soweit sie für die Kontrolle im Rahmen des TGD eine wesentliche Voraussetzung bilden,

b) an die für Tierarzneimittelkontrollen zuständigen Behörden, soweit sie für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden und

c) an Organisationen (z.B. Zuchtverbände), die bei der Umsetzung von TGD Programmen involviert sind, zu.

 

Eine sonstige Übermittlung an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Erteilung meiner Zustimmung und nur für Zwecke, die mit den Aufgaben beziehungsweise Zielen des Tiergesundheitsdienstes im Zusammenhang stehen.

 

Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz jederzeit von mir schriftlich beim TGD widerrufen werden kann, was die sofortige Einstellung aller Datenübermittlungen bewirkt (ausgenommen Übermittlungen aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbestimmungen). Der ordnungsgemäße Widerrufhat allerdings zur Folge, dass dies zum Ausschluss vom TGD führt.

 

Ich nehme zur Kenntnis, dass der TGD externe Stellen mit der zentralen Verrechnung beauftragen kann.

 

 

Gemäß DSGVO steht „betroffenen Personen“ das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung und Löschung (unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten), auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Übertragung und auf Widerruf der Einwilligung der Verarbeitung zu.

 

Wie im TGD Teilnahmevertrag festgehalten, hat eine Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerruf der Einwilligung einen Ausschluss vom TGD zur Folge, da damit der TGD seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

 

Werden personenbezogene Daten an vom Tiergesundheitsdienst eingesetzte Auftragsverarbeiter (z.B. Steuerberater, Inkassobüro) weitergegeben, werden „Auftragsverarbeitungsvereinbarungen“ abgeschlossen um den Datenschutz zu wahren.



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