1. Routinediagnostik
1.1. Allgemeine Diagnostik
Für alle Tierarten, für die ein TGD Betreuungsvertrag mit dem Oö. TGD besteht (= TGD Betrieb), sowie Tierarten, die gemäß der TGD Verordnung mitbetreut werden dürfen (siehe TGD Verordnung, Kapitel 1, Artikel 2, Z 12 B), beteiligt sich der Oö. TGD an den Untersuchungskosten.
Sektionen (mit oder ohne weiterführende Untersuchungen), Bakteriologische Untersuchungen plus Antibiogramm, Parasitologische Untersuchungen, Histologische Untersuchungen | Alle Tierarten, für die ein TGD Betreuungsvertrag besteht inkl. der mitbetreuten Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Wildtiere in Gatterhaltung, Fische, Pferde etc.) |
Serologie (Parameter lt. Untersuchungsantrag) | Bei den Tierarten Schwein, Rind, Schaf und Ziege, wo ein TGD Betreuungsvertrag besteht |
Spezifischer Erregernachweis (Parameter lt. Untersuchungsantrag) | Bei den Tierarten Schwein und Rind, wo ein TGD Betreuungsvertrag besteht |
Tabelle 1: Untersuchungen, die im Rahmen der allgemeinen Diagnostik ohne besonderen Antrag durchgeführt werden können (unabhängig vom Probenmaterial)
Für alle anderen Untersuchungen beteiligt sich der Oö. TGD nur dann an den Untersuchungskosten, wenn vor der Einleitung einer Untersuchung ein schriftlicher Antrag (E-Mail, Fax, Post) gestellt wird (Anforderungen siehe Grundlagen Kostenübernahme).
Untersuchungsantrag Oö. TGD ist zu verwenden.
Kostenbeteiligung durch den Oö. TGD
Der Oö. TGD übernimmt bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgangsweise 85% der Untersuchungskosten. Der 15%ige Selbstkostenbeitrag wird im Rahmen der zentralen Verrechnung der Betriebserhebungen dem Tierhalter vorgeschrieben und zentral eingehoben. Damit dies durchgeführt werden kann, ist die Unterschrift des Tierhalters am Untersuchungsantrag verpflichtend. Fehlt diese, sind die Labors angewiesen, die Rechnung an den Einsender zu stellen.
Untersuchungsstellen
Mit folgenden Untersuchungsstellen wurden Vereinbarungen getroffen:
- AGES Linz und Mödling dürfen
alle oben genannten Untersuchungen in allen Tierkategorien durchführen - VMU Wien (Schweineklinik) darf alle oben genannten Untersuchungen für die Tierkategorie Schwein durchführen
- Bei anderen Untersuchungsstellen erfolgt eine Kostenbeteiligung
nur unter der Voraussetzung, dass vorher ein schriftlicher Antrag gestellt wurde.