Die Honorare für die Durchführung der TGD-Betriebserhebungen werden zwischen der Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichischen Tierärztekammer vereinbart. Die Tarife unterliegen einer automatischen Valorisierung und sind abhängig von den Veränderungen des Verbraucher- und Agrarpreisindex.

Der . Tiergesundheitsdienst ist gesetzlich zur zentralen Verrechnung des Tierärztehonorars verpflichtet, welches ohne Abzug an den TGD Betreuungstierarzt ausbezahlt wird.

Im Anhang finden Sie die aktuell geltenden Tarife ab 01.01.2026 für die TGD-Betriebserhebungen.

  • Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle OÖ
  • Landwirtschaftskammer OÖ
  • Land OÖ
  • Wirtschaftskammer OÖ
  • Arbeiterkammer OÖ